Im Universitätsarchiv werden die kompletten Universitätsmatrikel und Einschreibebücher der Universität und der Fakultäten aufbewahrt. Durch den meistens spärlichen Eintrag (Name, Herkunft, ggf. Gebühr und Beruf des Vaters) und geleisteten Eid wurde man zum Universitätsbürger, Mitglied einer rechtlichen Korporation der Lehrenden und Lernenden, aber auch anderen so genannten Universitätsverwandten wie Buchbinder.
Die Matrikeln sind eine erstrangige Quelle für biographische, prosopographische und genealogische Studien, sie dokumentieren Bildungsreisen und Netzwerke, aber auch Epidemien und Kriege, die sich negativ auf die Studentenzahlen auswirkten.
Seit 1889 gab es neben den Matrikeln noch Einschreibebücher, die u.a. die Tübinger Adresse des Studierenden enthielten. Ab 1921 wurde die Trennung zwischen Matrikel und Einschreibebuch aufgegeben und das bisherige Einschreibebuch als Matrikel weitergeführt.
Im Frühjahr 2019 startete ein auf zwei Jahre angelegtes Projekt zur Digitalisierung der Tübinger Matrikel, gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Die Matrikeln der Universität Tübingen, 3 Bde.: