Unter den Senatsprotokollen sind Mitschriften oder nachträgliche Protokolle der Sitzungen des Senats der Universität Tübingen, die nachträglich gebunden wurden, zu verstehen. Der Senat war das eigentliche Beschluss- und Verwaltungsorgan der Universität. Die eigentlichen Senatsprotokolle (Ausnahme: UAT 2/1a und 2/1b) umfassen auch die Niederschriften über die Sitzungen des Dekanatskollegiums (Conclusa Collegii Decanorum), der Collegii Deputatorum und des Collegium illustris sowie eingebundene Einzelstücke, meistens Briefe, Briefkonzepte oder Belege. Aus diesem Grund ist nicht nur die Hand des Universitätsschreibers, sondern auch vieler anderer zu erkennen. Für manche Bände wurden Schlagwortregister bzw. Inhaltsverzeichnisse erstellt und eingetragen. Die Struktur der Digitalisate orientiert sich am Original, d. h. an den jeweiligen semesterweise wechselnden Rektor(at)en (Sommer- und Winterhalbjahr) und dann an den jeweiligen Sitzungen bzw. Tagesdaten.