Bei den Altbeständen handelt es sich um die ältesten Akten der Universität und ihrer vier ursprünglichen Fakultäten (Philosophie, Jura, Medizin, Theologie). Darunter sind auch solche Unterlagen, die aus heutiger Sicht mit einer Hochschule nichts zu tun haben, aber historisch die Aufgaben der alten alma mater widerspiegeln wie Fürbitten oder Prozessakten. Die Universitätsmatrikeln, Studierendenakten oder Senatsprotokollen, die ebenfalls zu den Altbeständen zählen, werden in gesonderten Kategorien aufgeführt. Die Altbestände teilen sich in den eigentlichen Grundbestand (UAT 1–38) und die bis 1914 erfolgten Neuabgaben (UAT 39–86). In diesen Beständen findet sich aber auch jüngeres Schriftgut, da mehrere Amtsbuch-, Protokoll- und Sachakten-Serien noch bis Mitte der 1970er Jahre Zuwachs erhielten. Umgekehrt ist Schriftgut des 16. bis 18., vor allem aber des 19. Jahrhunderts auch in den später übernommenen neueren Beständen des Universitätsarchivs (UAT 101ff.) enthalten.