Erst seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden Akten über jeden einzelnen Studierenden geführt. Sie beinhalten in der Regel eine amtlich beglaubigte Studienerlaubnis des Erziehungsberechtigten, bei Nichtwürttembergern verbunden mit einer Kautionserklärung, eigenhändige Beleglisten (semesterweise, eingeführt 1828) sowie das Abgangszeugnis. Hinzu kommen gelegentlich noch Reifezeugnis, Studien- und Sittenzeugnisse, Abgangszeugnisse anderer Universitäten, Benutzungserlaubnis der Universitätsbibliothek, Disziplinarakten und – vorwiegend aus der Zeit bis 1860 – Schuldensachen sowie bis 1848 ein Revers, einer verbotenen Verbindung anzugehören. Außerdem hatten Ausländer seit 1811 ein amtlich beglaubigtes Schuldenübernahmeattest vorzulegen.
Diese Studenten- bzw. Studierendenakten wurden für Inländer bis 1972, für Ausländer bis 1993 geführt. Gasthörerakten wurden erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts geführt. Zu beachten ist, dass Unterlagen über Gasthörer, die sich später als reguläre Studierende eingeschrieben waren, sich auch unter den Studentenakten finden können. Ebenso ist mit dem umgekehrten Fall zu rechnen.
Die Akten wurden getrennt nach so genannten Stadtstudierenden (Bestand UAT 40, 29733 Nrn), Konviktoren, d. h. Angehörigen des katholischen Wilhelmsstifts (Bestand UAT 41, 2361 Nrn) und Seminaristen, d. h. Angehörigen des Evangelischen Stifts (Bestand UAT 42, 2183 Nrn) geführt.
Die Digitalisierung erfolgt auf Anfrage der Nutzer hin. Sofern es die personenbezogenen Sperrfristen erlauben, werden die Akten online gestellt.