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Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister sowohl über ein Käyserl. Dragoner- als auch Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß [et]c. Lieber Getreuer. Demnach sowohl zu Zeit der Kornmännischen in Anno 1709. angefangenen, als der Obermüllerischen seit Anno 1717. währenden Tabac-Admodiation, von Unserm Fürstl. Commercien-Rath viele Confiscationes und Straffen erkannt, und außgeschrieben, der wenigste Theil davon aber zu der Commercien-Raths-Cassa weder dem zu Zeit der Kornmännischen Admodiation gewesenen Receptori Expeditions-Rath Dietzen, noch dem hernach darzu constituirten Kirchen- und Commercien-Raths Secretario Johann Heinrich Fürnhabern eingeliefert, und auch die drittheilige Delations-Gebühr zuruck behalten, und weder denen Delatoribus, noch oberwehnten beeden Receptoribus, noch auch der allhiesigen tabac-Fabrique, wie es doch, nach denen von Zeit zu Zeiten außgegangenen, wiewohl ratione modi differendten Gnädigsten General-Verordnungen hätte seyn sollen, zugestellt, sondern dem Vernehmen nach entweder gar nicht eingezogen, oder zu andern Außgaben employirt worden, mithin Unsere ernstliche Verordnung, als ohne deren Festhaltung die Tabac-Admodiation nicht bestehen kan, von theils Beambten de facto mit Hindansetzung deß Uns schuldigen Unterthänigsten Respects und Gehorsams rech aigenmöchtig intervertirt, und diese Tabacks-Strafen zu ihrer Sublevation angewendet worden (p. )
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister sowohl über ein Käyserl. Dragoner- als auch Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß [et]c. Lieber Getreuer. Demnach sowohl zu Zeit der Kornmännischen in Anno 1709. angefangenen, als der Obermüllerischen seit Anno 1717. währenden Tabac-Admodiation, von Unserm Fürstl. Commercien-Rath viele Confiscationes und Straffen erkannt, und außgeschrieben, der wenigste Theil davon aber zu der Commercien-Raths-Cassa weder dem zu Zeit der Kornmännischen Admodiation gewesenen Receptori Expeditions-Rath Dietzen, noch dem hernach darzu constituirten Kirchen- und Commercien-Raths Secretario Johann Heinrich Fürnhabern eingeliefert, und auch die drittheilige Delations-Gebühr zuruck behalten, und weder denen Delatoribus, noch oberwehnten beeden Receptoribus, noch auch der allhiesigen tabac-Fabrique, wie es doch, nach denen von Zeit zu Zeiten außgegangenen, wiewohl ratione modi differendten Gnädigsten General-Verordnungen hätte seyn sollen, zugestellt, sondern dem Vernehmen nach entweder gar nicht eingezogen, oder zu andern Außgaben employirt worden, mithin Unsere ernstliche Verordnung, als ohne deren Festhaltung die Tabac-Admodiation nicht bestehen kan, von theils Beambten de facto mit Hindansetzung deß Uns schuldigen Unterthänigsten Respects und Gehorsams rech aigenmöchtig intervertirt, und diese Tabacks-Strafen zu ihrer Sublevation angewendet worden