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Denen Geschichten, Acten und Urkunden gemäße Kurze Darlegung der Haupt-Umständen, Worauf es bey dem von Seiten der freyen Reichs-Statt Worms. angestelltem u. erkannten auch annoch vorwaltendem Revisorio In Sachen Hoch-Stifft Worms Contra Reichs-Statt Worms Rescripti die angebliche Hof Gerichts Gravamina betr. dermahlen ankommet (p. )
Denen Geschichten, Acten und Urkunden gemäße Kurze Darlegung der Haupt-Umständen, Worauf es bey dem von Seiten der freyen Reichs-Statt Worms. angestelltem u. erkannten auch annoch vorwaltendem Revisorio In Sachen Hoch-Stifft Worms Contra Reichs-Statt Worms Rescripti die angebliche Hof Gerichts Gravamina betr. dermahlen ankommet
Subtitle
und aus welchen klar zu ersehen, Daß durch die von klagendem Hoch-Stifft fälschlich angegebene Reichs-Lehenbarkeit des Bischöfflichen Hof-Gerichts und andere unrichtige Vorspiegelungen, sowohl Ein Höchstpreißliches Reichs-Cammer-Gericht in seiner kundbaren Jurisdiction über die daselbst vorlängst Rechtshängige Statt Wormsische Process-Angelegenheiten als auch die Reichs-Statt Worms in ihren Reichs Ständischen Rechten und Freyheiten auf das äusserste beschweret worden, mithin nunmehro nach entdecktem Ungrund und geschehener ohnumstößlicher Widerlegung eine Reichs-Grund-Gesetz und Friedens-Schluß- auch Rachtungsmäßige Remedur und Reformatori-Urtel billig zu hoffen seye