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Hg 256.2-11, 46. Stück
Title
Nachdeme Ihro Königlichen Majestät in Frankreich auf das von gesammter Reichs-Ritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrohm um reciproque Aufhebung des in denen Königlichen Französischen Landen üblich und hergebrachten Juris albinagii (Droit d'aubaine) beschehenes unterthänigstes Ansuchen Sich allergnädigst entschlossen, sothanes in dem Königlichen Französischen Reich ausgeübte Recht, Krafft dessen die Könige von Frankreich alle diejenige Personen, welche in dem Königreich sterben, fremde sind, und keine in dem Königreich gebohrne und aus einer gültigen Ehe erzeugte Kinder hinterlassen, mit Ausschliessung aller anderen natürlichen und Testaments-Erben, erben und das Jus albinagii (Droit d'aubaine) genennt wird, in Ansehung Eingangs erwehnter Reichs-Ritterschaft gesammter dreyen Creysen, deren Angehörigen und Unterthanen gänzlich aufzuheben, darüber sofort Allerhöchst Dero Patenten mehrermeldter Reichs-Ritterschaft unter Allerhöchst eigener Unterschrift und Insiegel folgenden Innhalts zufertigen lassen
Place(s)
[o.O.]
Year of publication
[ca. 1770]
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URN
urn:nbn:de:bsz:21-dt-189271
DOI
10.20345/digitue.18927
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METS
IIIF-Manifest
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