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Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur:Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, im Jahr 1648 auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c. (p. )
Friedens-Schluß, Wie solcher Von der Römischen Käyserlichen, Auch Königl. Schwedischen Mayst. Mayst. So dann Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur:Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Oßnabrück den 27ten. Julij vnd 6ten. Augusti, im Jahr 1648 auffgericht vnd verglichen, vnd daselbsten 24/14. Octobris in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Subtitle
Auß dem wahren Original, wie es bey dem Chur-Mäyntzis. Reichs-Directorio deponirt worden, ins Teutsche versetzt; Mit der Röm. Käys. Mayst. Special-Gnad vnd Freyheit: Auch Churfürstl. Mäyntzischer Concession nicht nachzudrucken