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Wir Bürgermeister, Klein und Grosse Räthe der Stadt und Republik Zürich entbieten allen Unsern G. L. Bürgern und Angehörigen Unsern bestgeneigten Willen, und geben Ihnen anmit folgendes zu vernehmen (p. )
Wir Bürgermeister, Klein und Grosse Räthe der Stadt und Republik Zürich entbieten allen Unsern G. L. Bürgern und Angehörigen Unsern bestgeneigten Willen, und geben Ihnen anmit folgendes zu vernehmen
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Gemäß den Landesväterlichen Aeusserungen, welche Unsere Proklamation vom 17. Jenner enthält, haben Wir, sowohl die ausführlichen Berichts-Erstattungen Unsrer auf die Landschaft abgeordnet gewesenen Standesdeputationen, als die an Unsere eigens verordnete Ehrenkommißion bisher eingekommenen Wünsche und Begehren Unserer G. L. Angehörigen, günstig beherziget